Lizenzen

Koshinkan-Lizenzen (C, B, A) im Deutschen Karate Verband (DKV) ermöglichen Prüfungen und Training in dieser autonomen Stilrichtung. Sie werden durch Landes- oder Bundesprüferreferenten vergeben. Voraussetzungen sind DKV-Mitgliedschaft, Prüferlehrgänge, Beisitzungen und der Nachweis von Dan-Graden. Dan-Prüfungen bis zum 5. Dan werden von zwei A-Prüfern abgenommen.
Wichtige Informationen zu Koshinkan-Lizenzen:
  • Struktur: Koshinkan ist eine seit 2000 anerkannte, autonome Stilrichtung im DKV.
  • Lizenzarten: Vergabe von C- und B-Lizenzen durch den Landes-Prüfungsreferenten, A-Lizenzen durch den Bundes-Prüfungsreferenten.
  • Vergabevoraussetzungen: Antrag, Nachweis über Prüferlehrgänge und Beisitzungen.
  • Dan-Prüfungen: Abnahme bis 4. Dan durch zwei Koshinkan A-Prüfer; ab 6. Dan durch drei A-Prüfer.
  • Anerkennung: Übernahme von Dan-Graden aus anderen Stilen/Verbänden nach Überprüfung möglich.
  • A-Prüfer-Anträge: Anträge auf neue A-Lizenzen sind an den zuständigen Bundes-Prüfungsreferenten (aktuell Hans Ruff) zu stellen.
Koshinkan legt Wert auf ein flexibles Prüfungsprogramm, das Selbstverteidigung, Breitensport und Wettkampf verbindet. Bestehende Prüferlizenzen müssen ebenfalls über den Koshinkan-Verband verwaltet werden.
 
 

BKB – Funktionen

seit 1987 Prüfer im BKB
Kubodo Waffenlizenz
Kampfrichter seit 40 Jahren
Landeskampfrichter A & B
seit 2007 A-Prüfer Shotokan
seit 2007 A-Prüfer SOK
seit 2007 A-Prüfer Menschen mit Handicaps
seit 2017 A-Prüfer Koshinkan
C-Trainer Leistungssport
C-Trainer Behindertensport
B-Trainer Breitensport