Landeskampfrichter der Klassen A & B

Ein Landeskampfrichter ist ein lizenzierter Kampfrichter auf Landesebene, der für die Bewertung von Wettkämpfen in der Sportart  Karate verantwortlich ist. Der Erwerb der Lizenz erfordert spezifische Ausbildungslehrgänge, Prüfungen und oft eine Mitgliedschaft im Landesverband. Die Gültigkeit ist meist an regelmäßige Fortbildungen gebunden.
Wichtige Aspekte des Landeskampfrichterwesens:
  • Ausbildung & Lizenz: Die Ausbildung umfasst theoretische Kenntnisse der Wettkampfbestimmungen und praktische Prüfungen (z.B. Videowertungen, Praxis am Sportgerät). Die Lizenzverlängerung erfordert meist die Teilnahme an Fortbildungen, wie z.B. Bayrischer Karate -Verband.
  • Voraussetzungen: Je nach Sportart ist ein Mindestalter (z.B. 18 Jahre Karate) oder eine bestimmte Graduierung (z.B. Dan-Grade im Karade) erforderlich.
  • Aufgaben: Landeskampfrichter bewerten Landeswettkämpfe, setzen Wettkampfregeln um und tragen Verantwortung für eine faire Durchführung.
  • Verbände:  der Bayerische Karatebund sind Beispiele für Verbände mit spezifischen Landeskampfrichterordnungen.
Regelmäßige Lehrgänge und Prüfungen, sind entscheidend, um auf dem neuesten Stand der Kampfrichterordnung zu bleiben.